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Toter-Winkel-Aufkleber
für Fahrzeuge über 3,5 t in Frankreich
Wieder
mal was neues aus Frankreich - der tote Winkel Aufkleber für
Fahrzeuge über 3,5 t und zwar ab dem 1.1.2021. Riesengroß
und nicht ganz billig vor allem wenn man ohne erwischt wird,
denn dann kann es 135 € kosten. Die Vorschrift gilt für
LKW und Busse über
3,5 t und zum jetzigen Zeitpunkt auch für Wohnmobile über
3,5 t. Achten Sie darauf, dass Wohnmobile den Bus-Aufkleber
benötigen.
Nach
derzeitigem (01.02.2021) Kenntnisstand sind Gespanne von der
Vorschrift ausgenommen, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als
3,5 t hat.
Umwelt-Plakette
in Frankreich und anderen Ländern
Seit
Juli 2016 gilt in Frankreich die Umwelt-Plakette "Crit'Air"
und bisher gibt
es Umweltzonen in Paris, Lyon, Straßbourg,
Lille, Toulouse, Marseille und rund um Grenoble. Für alle
anderen Städte, Straßen, etc. wird bisher KEINE Vignette
benötigt. Es werden jedoch laufend neue Zonen benannt auch
sogenannte Luftschutzzonen ZPad die nur in Kraft treten wenn
die Feinstaub-Belastungsgrenze überschritten wird (z.B.Departement
Puy-de-Dôme).
Deshalb
einfach informieren unter http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich.
Für
Fahrzeuge die nicht in Frankreich zugelassen wurden, muss diese
Plakette ab dem 1. April 2017 vorhanden sein. Natürlich
ist die Vignette für ausländische Fahrzeuge nur online
bestellbar unter
https://www.certificat-air.gouv.fr/de/ und ganz klar nicht
kostenlos (4,80 €). Hat man keine und fährt trotzdem
in eine "Zone Restreinte" kostet dies 68€ Bußgeld.
Vorsicht: Es gibt auch Händler
die das Pickerl für fast 30 € anbieten! Aber auch
in anderen europäischen Ländern gelten Einfahrverbote
für bestimmte PKW und Nutzfahrzeuge. So dürfen z.B.
in Belgien die sogenannten LEZ nur nach vorheriger Registrierung
des Fahrzeuges befahren werden (Antwerpen, Brüssel Gent).
Deshalb solltet ihr vor der Fahrt ins europäische Ausland
folgende Seite besuchen https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/fahrverbote/fahrverbote-ausland/
es könnte vor größeren Bußgeldern schützen!
Verkehrsregeln
für Gespanne in Frankreich
Wir
sind öfters in Frankreich mit dem Wowa unterwegs. Deshalb
ein paar Informationen die für Gespannfahrer in Frankreich
wichtig sein könnten. In Frankreich dürfen Gespanne
bis zu 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, 130 km/h auf Autobahnen
fahren, vorausgesetzt es regnet nicht, denn dann gilt 110 km/h.
Für die Nationalstraßen RN gilt seit dem 01.
Juli 2018 generell
80 km/h. Bei Gespannen
über 3,5 t reduziert sich die max. Geschwindigkeit auf
90 km/h auf Autobahnen. Bei einem Gespann unter
3,5 t könnte man zwar mit
130 km/h über die Autobahn brettern, wäre jedoch ein
zu großes Risiko (Fahrstabilität) und wir würden
dringend davon abraten, zumal der in Deutschland zugelassene
Wohnwagen auf max.100 km/h begrenzt ist. Käme es bei dieser
Geschwindigkeit (130 km/h) zu einem Unfall, zahlt die Versicherung
nur eingeschränkt oder gar nicht.
Neue
Bussgelder in Frankreich
Wer
in Frankreich am Steuer plötzlichen Hunger verspürt
und anfängt zu essen, sollte sich nicht erwischen lassen,
denn das kostet 75,00 €. Aber auch ein akutes Mitteilungsbedürfnis
unter Verwendung von Kopfhörern, Headsets oder anderen
Hilfsmitteln, mit Ausnahme einer Freisprecheinrichtung bei der
die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im
Fahrzeug oder über Telefonlautsprecher erfolgt, kann bei
erwischen bis zu 135,00 € kosten. Das gleiche gilt für
Musikhören mit den nicht zugelassenen Hilfsmitteln. Aber
selbst bei Wiedergabe der Musik über die Autolautsprecher
können für zu laute Musik 75,00 € kassiert werden.
Noch eine neue Regel gilt besonders im Sommer da wird nämlich
das fahren mit losem Schuhwerk (Flip Flops oder ähnlich)
ebenfalls mit 75,00 € geahndet.
Quelle:ADAC |
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